Das BAG verlangt beim neuen Post-Scan-Verfahren einen lückenlosen Zugangsnachweis. Auch digitale Kündigungsseiten unterliegen strengen Vorgaben.
Kündigungszugang: BAG kippt Anscheinsbeweis bei Post-Scan-Verfahren
Das BAG verlangt beim neuen Post-Scan-Verfahren einen lückenlosen Zugangsnachweis. Auch digitale Kündigungsseiten unterliegen strengen Vorgaben.