Neue Weisung erlaubt Leistungskürzungen von 30 Prozent bei selbstverschuldeter Ablehnung durch Arbeitgeber. Der VdK kritisiert unklare Regeln.
Hartz IV: Jobcenter dürfen Bezüge um 30 Prozent kürzen
Neue Weisung erlaubt Leistungskürzungen von 30 Prozent bei selbstverschuldeter Ablehnung durch Arbeitgeber. Der VdK kritisiert unklare Regeln.